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Rechtsanwalt Florian Marlow, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Florian Marlow, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und betreut unsere Mandanten von unserem Kanzleisitz in Düsseldorf und unserer Zweigstelle in Duisburg aus in erster Linie in den Rechtsgebieten Markenrecht, Vertriebsrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht. Er berät unsere Mandanten insbesondere bei Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bei der Überprüfung und Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und verfolgt entsprechende Rechtsverstöße.

Zu seinen Tätigkeiten gehört die Verfolgung von Marken- und Kennzeichenverletzungen sowie von Patent- und Gebrauchsmusterverletzungen, auch auf Messen, das Führen von Widerspruchsverfahren gegen konkurrierende Markenanmeldungen und von Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit oder Verfalls. Rechtsanwalt Marlow setzt sich für die Leistungsschutzrechte von Tonträger- und Filmherstellern ein; er verfolgt Urheberrechtsverletzungen sowie Design- und Geschmacksmusterverletzungen.


Florian Marlow berät unsere Mandanten auch bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, prüft Claims und Werbekampagnen. Er berät beispielsweise auch Webshopbetreiber, etwa hinsichtlich der Einhaltung von Informationspflichten, Preisangaben, der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung und der Kennzeichnung von Elektrogeräten.


Rechtsanwalt Marlow verfolgt Wettbewerbsverstößen und unlautere geschäftliche Handlungen, insbesondere bei Angelegenheiten mit Bezug zum ElektroG, PAngV, ProdSG, HWG, LFGB, HCVO, HeilPrG, BuchPrG und weiteren Spezialgesetzen sowie im Rahmen der Heilmittelwerbung, insbesondere hinsichtlich der Werbung für Arzneimittel, der Werbung für Medizinprodukte und der Werbung für Behandlungsmethoden sowie bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel und Werbung für Nahrungsergänzungsmittel im Hinblick auf gesundheitsbezogene Angaben und nährwertbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung, HCVO).